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Allgemeine Informationen über Verletzungsmeldungen bei Schmith Polska S.A.:
Schmith Polska S.A. hat in Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern vom 14. Juni 2024 (Gesetzblatt, Pos. 928) durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 25.09.2024 das Verfahren zur Behandlung von Meldungen über Rechtsverstöße und diesbezügliche Verfahren festgelegt (ein Link zu einem Auszug aus dem Inhalt der geltenden Dokumente ist unten angegeben).
Wie Sie uns einen Verstoß melden können:
Wenn Sie feststellen, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit von Schmith Polska S.A. ein Rechtsverstoß begangen wurde, können Sie eine Meldung über die folgenden von Schmith Polska S.A. ergriffenen Maßnahmen machen:
- schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Signalist Application" an: Schmith Polska S.A. 489 Kartuska St., 80-298 Gdansk - wir bitten Sie, den Umschlag zu verschließen und wie oben beschrieben zu beschreiben;
- an die E-Mail Adresse: sygnalisci@schmithpolska.pl
und wenn eine der oben genannten Möglichkeiten nicht verfügbar ist oder zu kompliziert erscheint
- unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das Sie hier [Link] finden.
Die Meldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten: eine detaillierte Beschreibung des gemeldeten Rechtsverstoßes; Beweise zur Untermauerung der Meldung (falls vorhanden); Name, Nachname, Kontaktdaten für Rückfragen. Schmith Polska S.A. nimmt keine telefonischen oder anonymen Meldungen entgegen und verpflichtet sich, die gemeldeten Daten, soweit gesetzlich zulässig, vertraulich zu behandeln. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit dem Bewerbungsverfahren und den Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Bewerbung einverstanden.
Geltende Vorschriften:
Als Whistleblower unterliegen Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Meldung dem Schutz des Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern, und unserem Unternehmen ist es gesetzlich verboten, Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die eine Meldung gemacht haben. Wenn Sie eine Meldung gemacht haben, gelten außerdem die folgenden Dokumente und Regeln: Verfahren für die Entgegennahme von internen Meldungen über Rechtsverstöße von Hinweisgebern bei Schmith Polska S.A. in der ab 25.09.2024 geltenden Fassung (Auszug) hierEs liegen Datenschutzbestimmungen und Informationsklauseln vor. hier.
Wer prüft den Antrag und ergreift Ermittlungsmaßnahmen:
Schmith Polska S.A. hat für die Bearbeitung der oben genannten Meldungen eine Kommission eingesetzt (Büro der Kommission: Schmith Polska S.A. ul. Kartuska 489, 80-298 Gdańsk), deren Mitglieder zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden, einschließlich der personenbezogenen Daten des Hinweisgebers, es sei denn, der Hinweisgeber stimmt ihrer Offenlegung zu. Die Verpflichtung, die Zustimmung des Hinweisgebers zur Offenlegung seiner Identität einzuholen, gilt nicht, wenn die Offenlegung eine notwendige und verhältnismäßige Verpflichtung ist, die sich aus dem Gesetz im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen oder vorgerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren ergibt, auch um das Recht auf Verteidigung der gemeldeten Person zu gewährleisten.
Wie lange dauert es?
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang eine Empfangsbestätigung. Enthält Ihre Bewerbung nicht die erforderlichen Angaben, können wir sie unbearbeitet lassen oder Sie auffordern, sie zu vervollständigen, sofern Ihre Kontaktdaten in der Bewerbung enthalten sind. Wir geben Ihnen innerhalb von höchstens 3 Monaten nach Eingang Ihrer Bewerbung und in begründeten Fällen innerhalb von höchstens 6 Monaten nach Eingang der Bewerbung eine endgültige Rückmeldung. Wir werden Sie unter Angabe von Gründen informieren, wenn wir unsere Folgemaßnahmen zurückziehen. Wir werden Sie auch über das endgültige Ergebnis unserer Folgemaßnahmen zu Ihrer Meldung informieren.
Informationen über die Möglichkeit, eine Verletzung der Bürgerrechte dem Bürgerbeauftragten oder einer anderen Behörde zu melden, in deren Zuständigkeit es fällt, geeignete Folgemaßnahmen in Bezug auf den Gegenstand der Meldung zu ergreifen.
Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass es in Angelegenheiten, die die Verletzung von Rechten betreffen, die in den Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juni 2024 über den Schutz von Hinweisgebern (Gesetzblatt, Punkt 928) aufgeführt sind, auch möglich ist, eine externe Meldung zu machen, d.h. direkt an den Bürgerbeauftragten oder an eine andere öffentliche Einrichtung, deren Zuständigkeit die Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen in Bezug auf den Gegenstand der Meldung umfasst. An den Ombudsmann kann sich jeder wenden, der der Meinung ist, dass seine Rechte durch den Staat verletzt wurden, dass er oder sie ungleich behandelt wird. Bürgerinformationstelefon: 800 676 676, E-Mail biurorzecznika@brpo.gov.pl, Korrespondenzadresse: Büro des Bürgerbeauftragten, al. Solidarności 77, 00-090 Warschau. Gegebenenfalls kann auch eine externe Berichterstattung an die Organe, Institutionen oder Organisationseinheiten der Europäischen Union erfolgen.
Wir akzeptieren, dass nach dem Grundsatz von Treu und Glauben jede Person in der Lage sein sollte, ein Fehlverhalten zu melden, wenn sie berechtigte Gründe für die Annahme hat, dass die bereitgestellten Informationen wahr sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Whistleblowing-Meldung nur in gutem Glauben erfolgen sollte und dass die wissentliche Abgabe einer falschen Meldung verboten ist.
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